Tagesgeld
4. Juli 2026 · 9 Min. Lesezeit · Von Marcel Czeranski

Tagesgeld für Minderjährige: Konto, Recht & Steuern (2026)

Wer darf ein Tagesgeld für Minderjährige eröffnen, wem gehört das Geld und welche Steuern fallen an? Der rechtlich-praktische Ratgeber für Eltern und Großeltern – verständlich und ohne Fachchinesisch.

Was ist ein Tagesgeld für Minderjährige?

Ein Tagesgeld für Minderjährige ist ein verzinstes Sparkonto, das auf den Namen eines Kindes oder Jugendlichen unter 18 Jahren geführt wird. Es funktioniert wie ein gewöhnliches Tagesgeldkonto – das Guthaben ist täglich verfügbar, es gibt keine Kündigungsfristen, und die Kontoführung ist bei guten Anbietern kostenlos. Der Unterschied liegt allein im Kontoinhaber: nicht die Eltern, sondern das minderjährige Kind ist Eigentümer des Kontos.

Weil ein Minderjähriger rechtlich nur beschränkt geschäftsfähig ist, wird das Konto durch die gesetzlichen Vertreter – in aller Regel die Eltern – eröffnet und verwaltet. Solche Konten laufen bei Banken oft unter Bezeichnungen wie U18-Tagesgeldkonto, Kinder-Tagesgeld oder Minderjährigen-Tagesgeld. Gemeint ist immer dasselbe: ein Tagesgeldkonto für Minderjährige, bei dem das Geld dem Kind gehört und die Eltern es treuhänderisch bis zur Volljährigkeit verwalten.

Diese Seite betrachtet das Tagesgeld für Minderjährige aus dem rechtlich-praktischen Blickwinkel: Ab welchem Alter geht das, wem gehört das Geld, was ändert sich mit 18 und welche Steuern fallen an? Wenn Sie stattdessen wissen möchten, warum ein Tagesgeldkonto dem klassischen Sparbuch überlegen ist, lesen Sie unseren Ratgeber Tagesgeld für Kinder. Einen vollständigen Überblick über alle Anlageformen – von Tagesgeld über Festgeld bis zum ETF-Sparplan – finden Sie im Ratgeber Geld anlegen für Kinder.

Tagesgeld ab welchem Alter? Schon ab der Geburt möglich

Die häufigste Frage lautet: Tagesgeld ab welchem Alter ist beim Kind erlaubt? Die Antwort überrascht viele Eltern – ein Tagesgeld für Minderjährige lässt sich bereits ab der Geburt eröffnen. Es gibt keine Altersuntergrenze. Schon für ein wenige Wochen altes Baby kann ein Tagesgeldkonto auf seinen Namen angelegt werden.

Möglich wird das über die gesetzliche Vertretung. Nach § 1629 BGB vertreten die Eltern ihr minderjähriges Kind gemeinschaftlich in allen rechtlichen Angelegenheiten – dazu gehört auch die Eröffnung und Verwaltung eines Bankkontos. Solange das Kind minderjährig ist, handeln also die Eltern für das Kind. Das minderjährige Kind selbst muss dazu nichts unterschreiben und keinen eigenen Ausweis besitzen.

Erst wenn ein Jugendlicher 16 oder 17 Jahre alt ist, verlangen viele Banken zusätzlich seine eigene Legitimation, etwa per Personalausweis. Verfügungsberechtigt bleiben aber weiterhin die Eltern. Für ältere Kinder und Teenager lohnt sich ergänzend ein Blick auf unseren Ratgeber zum Jugend-Tagesgeld.

💰 U18-Tagesgeld ab der Geburt

Das U18-Tagesgeldkonto der Renault Bank direkt gibt es ab dem ersten Lebenstag bis 17 Jahre – aktuell 3,50% Zinsen p.a. für Neukunden, kostenlos und mit EU-Einlagensicherung bis 100.000 €.

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Konto auf den Namen des Minderjährigen – wem gehört das Geld?

Läuft ein Tagesgeldkonto auf den Namen des Minderjährigen, gehört das darauf liegende Geld rechtlich eindeutig dem Kind. Das ist der zentrale Punkt, der ein Minderjährigen-Tagesgeld von einem Konto der Eltern unterscheidet. Die Eltern sind nicht Eigentümer des Guthabens, sondern nur dessen gesetzliche Verwalter.

Das hat handfeste Folgen. Zahlen Großeltern oder Paten Geld auf das Konto ein, ist diese Zuwendung rechtlich beim Kind angekommen und lässt sich nicht ohne Weiteres zurückholen. Umgekehrt ist das Guthaben des Kindes vor Gläubigern der Eltern geschützt – gerät ein Elternteil in finanzielle Schwierigkeiten, zählt das Geld auf dem Minderjährigen-Konto nicht zu dessen Vermögen. Die rechtlichen Details dazu erläutern wir ausführlich im Ratgeber Wem gehört das Geld auf dem Kinderkonto?.

Renault Bank U18-Tagesgeldkonto Bewertung

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Zinsen Neukunden3,50% p.a.
Zinsen Bestandskunden2,00% p.a.
Zinsgarantie3 Monate
KontoführungKostenlos
Mindesteinlage0 €
Einlagensicherung100.000 € (EU)
ZinsgutschriftMonatlich
KontoinhaberDas Kind

Was Eltern dürfen – und was nicht

Weil das Geld dem Kind gehört, dürfen Eltern nicht frei darüber verfügen. Sie verwalten das Vermögen des Minderjährigen treuhänderisch und sind dabei an dessen Wohl gebunden. Konkret heißt das: Abhebungen und Umbuchungen sind zulässig, wenn sie im Interesse des Kindes erfolgen – etwa um Anschaffungen für das Kind zu finanzieren oder das Geld zinsgünstiger anzulegen.

Nicht erlaubt ist es dagegen, das Guthaben des Kindes für eigene Zwecke der Eltern zu verwenden. Das Vermögen ist zweckgebunden für das Kind da. In der Praxis kontrolliert das niemand laufend, spätestens mit der Volljährigkeit kann das Kind aber Rechenschaft verlangen. Wer das Konto sauber führt und Einzahlungen dokumentiert, ist hier auf der sicheren Seite.

Praktischer Hinweis: In der Regel müssen bei einem Minderjährigen-Konto beide sorgeberechtigten Elternteile der Eröffnung zustimmen, weil die gesetzliche Vertretung gemeinschaftlich ausgeübt wird. Bei größeren Verfügungen kann in seltenen Fällen sogar eine familiengerichtliche Genehmigung nötig werden – beim normalen Tagesgeld-Sparen für das Kind spielt das aber praktisch keine Rolle.

Was sich mit 18 ändert: volle Verfügungsgewalt

Mit dem 18. Geburtstag wird der Jugendliche volljährig und damit voll geschäftsfähig. Von diesem Tag an endet die gesetzliche Vertretung der Eltern automatisch. Das Kind – nun rechtlich erwachsen – erhält die volle Verfügungsgewalt über sein Tagesgeldkonto und wird alleiniger Ansprechpartner der Bank.

Praktisch bedeutet das: Die bisherigen Verfügungsrechte der Eltern erlöschen, der junge Erwachsene bekommt eigene Zugangsdaten und entscheidet allein, was mit dem Guthaben geschieht. Das über Jahre angesparte Vermögen steht ihm dann in voller Höhe zur freien Verfügung – ob für den Führerschein, ein Auslandsjahr, das Studium oder den Start in die erste eigene Wohnung. Wie Sie gezielt auf solche Ziele hinsparen, zeigen wir im Ratgeber Sparerpauschbetrag nutzen und mit unserem Tagesgeld-Rechner.

Wichtig für Eltern: Ab 18 haben Sie keinen rechtlichen Zugriff mehr auf das Geld. Deshalb ist es sinnvoll, das Kind rechtzeitig auf die Übernahme des Kontos vorzubereiten und ihm den verantwortungsvollen Umgang mit dem Ersparten nahezubringen.

Steuern beim Minderjährigen-Tagesgeld

Ein oft unterschätzter Vorteil des Tagesgelds für Minderjährige: Das Kind hat eigene steuerliche Freibeträge. Weil das Konto auf seinen Namen läuft, werden die Zinserträge steuerlich dem Kind zugerechnet – und Kinder zahlen auf ihre Kapitalerträge in aller Regel keine Steuern.

Der Grund liegt in gleich mehreren Freibeträgen, die sich addieren lassen:

Sparerpauschbetrag (1.000 €): Jeder Sparer – auch ein Kind – hat einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Bis zu dieser Höhe bleiben Zinserträge komplett steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag für das Kind erteilt wurde. Bei 3,50% Zinsen p.a. deckt das ein Guthaben von rund 35.000 Euro steuerfrei ab.

Grundfreibetrag: Darüber hinaus hat ein Kind – wie jeder Steuerpflichtige – einen Grundfreibetrag, bis zu dem das gesamte Jahreseinkommen steuerfrei bleibt. Erzielt das Kind über den Sparerpauschbetrag hinaus Zinsen, aber sonst kaum eigenes Einkommen, lässt sich über eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) auch dieser Betrag ausschöpfen. In der Praxis bleibt das Minderjährigen-Tagesgeld dadurch fast immer steuerfrei. Die Details zur Abgeltungssteuer bei Kindern haben wir gesondert aufbereitet.

Hinweis zur Familienversicherung: Erst bei sehr hohen Kapitalerträgen kann die beitragsfreie Familienversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung gefährdet sein. Überschreiten die eigenen Einkünfte des Kindes eine bestimmte monatliche Grenze dauerhaft, prüft die Krankenkasse, ob eine eigene Versicherung nötig wird. Für den Normalfall eines Spar-Tagesgeldes ist das kein Thema – relevant wird es nur bei fünf- oder sechsstelligen Guthaben mit entsprechend hohen Zinsen.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Anlageberatung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei größeren Vermögen oder Unsicherheit sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen.

Renault Bank U18: unsere Empfehlung fürs Minderjährigen-Tagesgeld

Nicht jede Bank bietet ein echtes Tagesgeldkonto für Minderjährige an – viele Institute führen Konten grundsätzlich nur für Volljährige. Umso wertvoller ist ein Anbieter, der ein U18-Konto direkt auf den Namen des Kindes ermöglicht. Aus unserer Sicht ist das U18-Tagesgeldkonto der Renault Bank direkt hier die überzeugendste Wahl.

Es lässt sich vom ersten Lebenstag bis zum 17. Lebensjahr eröffnen, läuft auf den Namen des Kindes und bietet mit aktuell 3,50% p.a. für Neukunden einen Zinssatz deutlich über dem, was Filialbanken auf Sparbüchern zahlen. Nach der Zinsgarantie von 3 Monaten liegt der Zins für Bestandskunden bei 2,00% p.a. – ebenfalls überdurchschnittlich. Die Kontoführung ist kostenlos, es gibt keine Mindestanlage, und die Zinsen werden monatlich gutgeschrieben, was den Zinseszins-Effekt verstärkt. Abgesichert ist das Guthaben über die EU-Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde – mehr dazu im Ratgeber Einlagensicherung.

Wichtig für die Ratgeber-Neutralität: Es gibt am Markt weitere Anbieter, und der beste Zinssatz kann sich ändern. Unsere Empfehlung beruht auf der Kombination aus echtem Konto auf Kindesnamen, dauerhaft fairen Zinsen, kostenloser Führung und solider Einlagensicherung – vergleichen Sie die aktuellen Konditionen aber gern selbst.

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3,50% Zinsen p.a. – Konto auf den Namen des Kindes – kostenlose Kontoführung – EU-Einlagensicherung.

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Tagesgeld für Minderjährige eröffnen

Die Eröffnung eines Tagesgelds für Minderjährige ist unkompliziert und komplett online möglich. Sie beantragen das Konto als gesetzliche Vertreter für Ihr Kind, legitimieren sich per VideoIdent oder PostIdent und weisen die Geburtsurkunde des Kindes vor. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, müssen in der Regel beide zustimmen. Ist das Kind 16 Jahre oder älter, legitimiert es sich zusätzlich mit dem eigenen Ausweis.

Direkt bei der Eröffnung sollten Sie den Freistellungsauftrag für das Kind einrichten, damit die Zinsen im Rahmen des Sparerpauschbetrags steuerfrei bleiben. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Ratgeber Kinderkonto eröffnen.

Häufige Fragen zum Tagesgeld für Minderjährige

Ein Tagesgeld für Minderjährige lässt sich bereits ab der Geburt eröffnen – es gibt keine Altersuntergrenze. Solange das Kind minderjährig ist, handeln die Eltern als gesetzliche Vertreter nach § 1629 BGB. Das U18-Tagesgeldkonto der Renault Bank direkt ist vom ersten Lebenstag bis 17 Jahre möglich.
Nein. Ein Minderjähriger ist nur beschränkt geschäftsfähig. Die Eröffnung und Verwaltung übernehmen die Eltern als gesetzliche Vertreter, in der Regel beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam. Verfügungen über das Konto sind bis zur Volljährigkeit den Eltern vorbehalten, die dabei im Interesse des Kindes handeln müssen.
Mit dem 18. Geburtstag wird das Kind volljährig und voll geschäftsfähig. Die gesetzliche Vertretung der Eltern endet automatisch, und der junge Erwachsene erhält die volle Verfügungsgewalt über sein Tagesgeldkonto. Er bekommt eigene Zugangsdaten und entscheidet allein über das angesparte Guthaben.
In aller Regel nicht. Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr; mit einem Freistellungsauftrag bleiben Zinsen bis zu dieser Höhe steuerfrei. Über den Grundfreibetrag und eine NV-Bescheinigung lassen sich auch darüber hinausgehende Erträge steuerfrei stellen. Dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung.
Das Geld gehört rechtlich dem Kind, weil das Konto auf seinen Namen läuft. Die Eltern sind nicht Eigentümer, sondern verwalten das Vermögen treuhänderisch bis zur Volljährigkeit. Das Guthaben ist damit vor Gläubigern der Eltern geschützt und steht dem Kind mit 18 in voller Höhe zur Verfügung.
Marcel Czeranski
Über den Autor Marcel Czeranski

Marcel ist U18-Finanzexperte und hilft Eltern dabei, die beste Geldanlage für ihre Kinder zu finden. Er vergleicht Tagesgeld- und Festgeldkonten für Minderjährige und erklärt komplexe Finanzthemen verständlich und praxisnah.