Finanzwissen
10. April 2026 · 6 Min. Lesezeit · Von Marcel Czeranski

Geld auf dem Kinderkonto: Wem gehört es rechtlich?

Ein häufiges Missverständnis: Dürfen Eltern das Geld vom Kinderkonto für eigene Zwecke nutzen? Die rechtliche Lage erklärt.

U18 Tagesgeld: Das Geld gehört dem Kind

Die kurze Antwort: Das Geld auf einem Kinderkonto gehört dem Kind – und zwar ausschließlich. Eltern sind lediglich die gesetzlichen Vertreter und verwalten das Geld treuhänderisch bis zur Volljährigkeit. Sie dürfen es nicht für eigene Zwecke verwenden.

Das ergibt sich aus § 1642 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Eltern haben das Vermögen des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen.

Was bedeutet das konkret?

Erlaubt ist:

  • Das Geld sicher und verzinslich anlegen (z.B. auf einem Tagesgeldkonto)
  • Ausgaben im Interesse des Kindes tätigen (z.B. Schulbücher, Klassenfahrt)
  • Das Geld umschichten, wenn eine bessere Anlageform verfügbar ist

Nicht erlaubt ist:

  • Das Geld für den eigenen Urlaub oder die Autoreparatur nutzen
  • Das Ersparte des Kindes in riskante Anlagen investieren
  • Das Konto auflösen und das Geld auf das eigene Konto überweisen

Warum ein Konto auf Kindesnamen wichtig ist

Ein Konto auf den Namen des Kindes bietet mehrere Vorteile:

  • Rechtliche Klarheit: Das Geld ist eindeutig dem Kind zugeordnet
  • Eigener Steuerfreibetrag: Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr
  • Schutz bei Scheidung: Das Kindesvermögen fällt nicht in die Vermögensaufteilung
  • Eigene Einlagensicherung: Zusätzliche 100.000 € Schutz getrennt vom Elternkonto

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Was passiert mit 18?

Am 18. Geburtstag erhält Ihr Kind die volle Verfügungsgewalt über das Konto. Es kann dann selbst über Ein- und Auszahlungen entscheiden. Die Renault Bank direkt informiert Sie rechtzeitig über den Übergang.

Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Kind über den Umgang mit Geld. So ist es bestmöglich vorbereitet, wenn es die Kontrolle über sein Erspartes übernimmt.

Fazit

Ein Konto auf den Namen des Kindes ist nicht nur steuerlich sinnvoll, sondern auch rechtlich die sauberste Lösung. Das Geld gehört dem Kind – und mit einem U18-Tagesgeldkonto ist es sicher verwahrt, bis Ihr Nachwuchs alt genug ist, selbst darüber zu entscheiden.

Marcel Czeranski
Über den Autor Marcel Czeranski

Marcel ist U18-Finanzexperte und hilft Eltern dabei, die beste Geldanlage für ihre Kinder zu finden. Er vergleicht Tagesgeld- und Festgeldkonten für Minderjährige und erklärt komplexe Finanzthemen verständlich und praxisnah.