U18 Tagesgeld: Das Geld gehört dem Kind
Die kurze Antwort: Das Geld auf einem Kinderkonto gehört dem Kind – und zwar ausschließlich. Eltern sind lediglich die gesetzlichen Vertreter und verwalten das Geld treuhänderisch bis zur Volljährigkeit. Sie dürfen es nicht für eigene Zwecke verwenden.
Das ergibt sich aus § 1642 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Eltern haben das Vermögen des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen.
Was bedeutet das konkret?
Erlaubt ist:
- Das Geld sicher und verzinslich anlegen (z.B. auf einem Tagesgeldkonto)
- Ausgaben im Interesse des Kindes tätigen (z.B. Schulbücher, Klassenfahrt)
- Das Geld umschichten, wenn eine bessere Anlageform verfügbar ist
Nicht erlaubt ist:
- Das Geld für den eigenen Urlaub oder die Autoreparatur nutzen
- Das Ersparte des Kindes in riskante Anlagen investieren
- Das Konto auflösen und das Geld auf das eigene Konto überweisen
Warum ein Konto auf Kindesnamen wichtig ist
Ein Konto auf den Namen des Kindes bietet mehrere Vorteile:
- Rechtliche Klarheit: Das Geld ist eindeutig dem Kind zugeordnet
- Eigener Steuerfreibetrag: Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr
- Schutz bei Scheidung: Das Kindesvermögen fällt nicht in die Vermögensaufteilung
- Eigene Einlagensicherung: Zusätzliche 100.000 € Schutz getrennt vom Elternkonto
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Am 18. Geburtstag erhält Ihr Kind die volle Verfügungsgewalt über das Konto. Es kann dann selbst über Ein- und Auszahlungen entscheiden. Die Renault Bank direkt informiert Sie rechtzeitig über den Übergang.
Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Kind über den Umgang mit Geld. So ist es bestmöglich vorbereitet, wenn es die Kontrolle über sein Erspartes übernimmt.
Fazit
Ein Konto auf den Namen des Kindes ist nicht nur steuerlich sinnvoll, sondern auch rechtlich die sauberste Lösung. Das Geld gehört dem Kind – und mit einem U18-Tagesgeldkonto ist es sicher verwahrt, bis Ihr Nachwuchs alt genug ist, selbst darüber zu entscheiden.