Sparwissen
2. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit · Von Marcel Czeranski

Konto für Enkelkinder: So sparen Großeltern richtig für die Enkel

Viele Großeltern möchten ihren Enkeln mehr mitgeben als Zeit und Zuwendung: einen finanziellen Grundstock fürs Leben. Die gute Nachricht: Dafür braucht es kein Vermögen – ein gut verzinstes Konto auf den Namen des Enkels und ein Dauerauftrag genügen.

Die drei Wege: So können Großeltern für die Enkel sparen

Wenn Großeltern Geld für ihre Enkelkinder anlegen möchten, führen im Wesentlichen drei Wege zum Ziel – und alle drei lassen sich wunderbar kombinieren:

1. Dauerauftrag auf das vorhandene Enkelkonto: Der einfachste Weg. Haben die Eltern bereits ein Konto auf den Namen des Kindes eingerichtet, genügt Ihnen die IBAN – und Sie überweisen jeden Monat einen festen Betrag. Kein Papierkram, keine Formalitäten, und das Geld wächst vom ersten Tag an mit Zinsen.

2. Ein Konto auf den Namen des Enkels: Läuft noch kein Sparkonto für den Enkel, ist ein U18-Tagesgeldkonto die ideale Basis. Wichtig zu wissen: Eröffnen können ein solches Konto nur die Sorgeberechtigten – also in der Regel die Eltern. Als Großeltern regen Sie die Eröffnung an und zahlen anschließend ein, so viel und so oft Sie möchten.

3. Geldgeschenke zu besonderen Anlässen: Geburt, Taufe, Einschulung, Kommunion, Konfirmation, Geburtstage – statt des fünften Spielzeugs landet ein Geldbetrag direkt auf dem Enkelkonto. Dort arbeitet er über Jahre weiter, statt in der Spielzeugkiste zu verstauben.

Wichtig: Das Konto eröffnen können nur die Eltern

Der häufigste Irrtum beim Konto für Enkelkinder: Viele Großeltern möchten das Konto selbst eröffnen – das ist bei Konten auf den Namen eines Minderjährigen jedoch nicht möglich. Ein Konto für den Enkel eröffnen können ausschließlich die Sorgeberechtigten, und zwar in der Regel beide Elternteile gemeinsam. Beim Renault Bank direkt U18-Tagesgeldkonto müssen beide sorgeberechtigten Elternteile dem Antrag zustimmen.

Das ist aber kein Hindernis, sondern nur eine Frage der Arbeitsteilung: Die Eltern übernehmen die Eröffnung des Kinderkontos, Sie als Großeltern übernehmen das Einzahlen. Für Überweisungen und Daueraufträge auf das Enkelkonto brauchen Sie keinerlei Vollmacht – die IBAN genügt. So sparen Großeltern für die Enkel, ohne selbst Vertragspartner der Bank zu sein.

Ein Konto auf den Namen der Großeltern mit dem Vermerk „für den Enkel“ ist übrigens keine gute Alternative: Das Guthaben bliebe rechtlich Ihr Vermögen, würde bei Ihren Kapitalerträgen mitgezählt und im Erbfall Teil des Nachlasses. Das Konto auf den Namen des Kindes ist die sauberste Lösung.

Rechtliche Basics: Schenkung und Schenkungssteuer

Jede Einzahlung auf das Konto des Enkelkindes ist rechtlich eine Schenkung – das Geld gehört ab diesem Moment dem Kind, nicht mehr Ihnen und auch nicht den Eltern. Die Eltern verwalten das Guthaben lediglich treuhänderisch bis zur Volljährigkeit. Ausführlich erklären wir das im Ratgeber Wem gehört das Geld auf dem Kinderkonto?

Und die Schenkungssteuer? Hier dürfen Sie ganz beruhigt sein:

Schenkungssteuer-Freibetrag Großeltern → Enkel: Jeder Großelternteil darf jedem Enkelkind 200.000 Euro innerhalb von zehn Jahren steuerfrei schenken. Bei üblichen Sparbeträgen – ob 50 Euro monatlich oder 1.000 Euro zur Konfirmation – ist die Schenkungssteuer also meilenweit entfernt.

Erwähnenswert ist der Freibetrag trotzdem: Wer seinem Enkel später einmal eine größere Summe zukommen lassen möchte, etwa für den Studienstart oder die erste Wohnung, hat dafür reichlich steuerfreien Spielraum. Erst oberhalb der 200.000 Euro pro Großelternteil und Zehnjahreszeitraum fällt überhaupt Schenkungssteuer an.

Warum Tagesgeld statt Sparbuch?

Das klassische Sparbuch ist die traditionsreichste Form, wie Großeltern für Enkel sparen – emotional verständlich, finanziell aber längst überholt. Sparbücher werfen bei den meisten Banken kaum noch Zinsen ab, oft liegt die Verzinsung nahe null. Ein Tagesgeldkonto für Kinder bietet dieselbe Sicherheit, aber deutlich mehr Ertrag:

Kriterium Klassisches Sparbuch U18-Tagesgeldkonto
ZinsenHäufig nahe 0 %3,50% p.a. für Neukunden, danach 2,00% p.a.
ZinsgutschriftMeist jährlichMonatlich – mit Zinseszins-Effekt
VerfügbarkeitKündigungsfristen ab 2.000 €Täglich verfügbar
KontoführungJe nach BankKostenlos
SicherheitEinlagensicherungEU-Einlagensicherung bis 100.000 € (FGDR)

Gerade die monatliche Zinsgutschrift macht über 18 Jahre einen spürbaren Unterschied, weil die Zinsen sofort mitverzinst werden. Und bei der Sicherheit steht das Tagesgeld dem Sparbuch in nichts nach: Die Renault Bank direkt ist eine französische Bank, Einlagen sind über die staatlich organisierte FGDR-Sicherung bis 100.000 Euro pro Kunde geschützt – nach einheitlichen EU-Regeln.

💝 Das Sparkonto für Ihr Enkelkind

Renault Bank direkt U18-Tagesgeld: 3,50% Zinsen p.a. für Neukunden mit 3 Monaten Zinsgarantie – kostenlos, monatliche Zinsgutschrift, EU-Einlagensicherung bis 100.000 €.

Zum Testsieger → * Affiliate-Link – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Rechenbeispiel: 50 € im Monat von Oma und Opa

Was bewirkt es konkret, wenn Oma und Opa gemeinsam 50 Euro im Monat für das Enkelkind zurücklegen – von der Geburt bis zum 18. Geburtstag? Die Tabelle zeigt es, gerechnet mit konservativen 2% p.a.:

Monatliche Sparrate Eingezahlt nach 18 J. Endkapital (2% p.a.)* Zinsertrag
25 € / Monat5.400 €~6.490 €~1.090 €
50 € / Monat10.800 €~12.990 €~2.190 €
100 € / Monat21.600 €~25.970 €~4.370 €

* Berechnung beispielhaft bei 2% p.a. mit monatlicher Gutschrift – alle Angaben gerundet.

Mit 50 Euro monatlich übergeben Sie Ihrem Enkelkind zur Volljährigkeit rund 13.000 Euro – knapp 2.200 Euro davon sind reiner Zinsertrag, den der Zinseszins-Effekt ganz von allein erwirtschaftet hat. Genug für den Führerschein, das erste Auto oder einen ordentlichen Puffer zum Studienstart. Und je früher Sie beginnen, desto stärker arbeitet die Zeit für Ihr Enkelkind.

Steuervorteil: Der eigene Sparerpauschbetrag des Enkels

Ein oft übersehener Vorteil des Kontos auf den Namen des Enkelkindes: Das Kind hat als eigenständige Person einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Zinserträge bis zu dieser Grenze bleiben komplett steuerfrei – zusätzlich zu den Freibeträgen der Eltern und Großeltern, die davon unberührt bleiben.

Zur Einordnung: Um 1.000 Euro Zinsen pro Jahr zu überschreiten, müssten bei 2% Verzinsung bereits rund 50.000 Euro auf dem Konto liegen. Die allermeisten Enkel-Sparkonten bleiben also dauerhaft steuerfrei – vorausgesetzt, die Eltern erteilen der Bank einen Freistellungsauftrag. Wie das geht, lesen Sie im Ratgeber Sparerpauschbetrag nutzen.

Ohne Freistellungsauftrag würde die Bank auf Zinserträge automatisch 25% Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag einbehalten – vermeidbares Geld. Alle Details dazu finden Sie im Beitrag zur Abgeltungssteuer bei Kindern.

Schritt für Schritt: So richten Sie das Sparen gemeinsam ein

Schritt 1 – Das Gespräch mit den Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern bzw. Schwiegerkindern über Ihren Wunsch, regelmäßig für das Enkelkind zu sparen. Klären Sie gemeinsam, ob bereits ein Konto auf den Namen des Kindes existiert – falls ja, brauchen Sie nur die IBAN.

Schritt 2 – Die Eltern eröffnen das Konto: Gibt es noch kein Konto, eröffnen die Eltern das U18-Tagesgeldkonto auf den Namen des Kindes. Benötigt werden unter anderem die Geburtsurkunde und die Ausweise beider Elternteile – die komplette Anleitung steht im Ratgeber zur Kontoeröffnung. Als Neukunde – also wenn das Kind in den letzten 24 Monaten kein Kunde der Bank war – erhält das Enkelkind den erhöhten Zins von 3,50% p.a.

Schritt 3 – Sie richten den Dauerauftrag ein: Sobald das Konto steht, richten Sie von Ihrem Girokonto einen monatlichen Dauerauftrag auf das Enkelkonto ein. Ob 25, 50 oder 100 Euro – wählen Sie einen Betrag, der dauerhaft gut tragbar ist. Ein Verwendungszweck wie „Sparbeitrag Oma und Opa“ sorgt für Übersicht.

Schritt 4 – Die Eltern erteilen den Freistellungsauftrag: Damit die Zinsen steuerfrei bleiben, erteilen die Eltern im Online-Banking einen Freistellungsauftrag über bis zu 1.000 Euro. Danach gilt: laufen lassen und dem Geld beim Wachsen zusehen.

Die schönsten Anlässe zum Schenken und Sparen

Neben dem monatlichen Dauerauftrag sind besondere Anlässe die perfekte Gelegenheit, das Enkelkonto aufzustocken – und ein Geldgeschenk aufs eigene Konto des Kindes wirkt deutlich nachhaltiger als jeder Gutschein:

Zur Geburt: Der früheste und damit wertvollste Zeitpunkt. Ein Startbetrag zur Geburt hat volle 18 Jahre Zeit, sich zu verzinsen. Warum sich das besonders lohnt, zeigt unser Ratgeber Geldanlage zur Geburt.

Kommunion und Konfirmation: Hier kommen traditionell größere Geldgeschenke zusammen – oft mehrere hundert Euro. Statt sie zu verkonsumieren, gehören sie aufs Tagesgeldkonto. Mehr dazu im Beitrag Kommunions- und Konfirmationsgeld anlegen.

Geburtstage, Weihnachten, Zeugnisse: Auch kleinere Beträge summieren sich – und das Kind lernt nebenbei, dass Geld wachsen kann. Ältere Enkel motiviert das oft, eigenes Taschengeld anzulegen.

Für größere Einmalbeträge: Soll eine größere Summe längere Zeit fest angelegt werden, kann ergänzend ein Festgeldkonto sinnvoll sein – einen Überblick bietet unsere Schwesterseite u18festgeld.de.

Häufige Fragen

Können Großeltern selbst ein Konto für das Enkelkind eröffnen?

Nein. Ein Konto auf den Namen eines minderjährigen Kindes können nur die Sorgeberechtigten eröffnen – in der Regel also beide Elternteile gemeinsam. Großeltern können aber jederzeit auf das bestehende Konto einzahlen: Für Überweisung oder Dauerauftrag genügt die IBAN, eine Vollmacht ist nicht nötig.

Wie viel dürfen Großeltern ihren Enkeln steuerfrei schenken?

Pro Großelternteil und Enkelkind gilt ein Schenkungssteuer-Freibetrag von 200.000 Euro innerhalb von zehn Jahren. Bei üblichen Sparbeträgen – ob monatlicher Dauerauftrag oder Geldgeschenk zur Konfirmation – spielt die Schenkungssteuer daher praktisch keine Rolle.

Was ist besser: einmalig oder monatlich einzahlen?

Beides hat seinen Charme. Ein Einmalbetrag profitiert sofort in voller Höhe vom Zinseszins, ein monatlicher Dauerauftrag wächst stetig und belastet das Budget kaum. Viele Großeltern kombinieren beides: ein Startbetrag zur Geburt plus ein fester Monatsbeitrag.

Behalten Großeltern Zugriff auf das eingezahlte Geld?

Nein. Jede Einzahlung auf das Konto des Enkelkindes ist eine Schenkung – das Geld gehört rechtlich dem Kind. Bis zur Volljährigkeit verwalten es die Eltern als Sorgeberechtigte, ab dem 18. Geburtstag verfügt das Kind allein darüber. Ein Zurückholen ist nicht vorgesehen.

Brauchen Großeltern die Zustimmung der Eltern?

Für Einzahlungen auf ein bestehendes Konto genügt die IBAN – eine formale Zustimmung ist nicht erforderlich. Soll jedoch ein neues Konto auf den Namen des Enkels eröffnet werden, müssen beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen und zustimmen.

Fazit: Gemeinsam für die Enkel vorsorgen

Ein Konto für Enkelkinder ist eines der schönsten Geschenke, das Großeltern machen können – weil es mit jedem Jahr wertvoller wird. Die Rollenverteilung ist einfach: Die Eltern eröffnen das Konto auf den Namen des Kindes, Sie zahlen per Dauerauftrag oder zu besonderen Anlässen ein. Rechtlich gehört das Geld dem Enkel, steuerlich schützt sein eigener Sparerpauschbetrag die Zinsen, und dank Schenkungssteuer-Freibetrag von 200.000 Euro pro Großelternteil müssen Sie sich um das Finanzamt keine Gedanken machen.

Mit dem U18-Tagesgeldkonto der Renault Bank direkt erhält Ihr Enkelkind dafür die passende Basis: 3,50% Zinsen p.a. für Neukunden, monatliche Zinsgutschrift, kostenlose Kontoführung und EU-Einlagensicherung bis 100.000 Euro.

Jetzt den Grundstock für Ihr Enkelkind legen

3,50% Zinsen p.a. für Neukunden – monatliche Zinsgutschrift – kostenlos und täglich verfügbar

Zum Testsieger → * Affiliate-Link – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Marcel Czeranski
Über den Autor Marcel Czeranski

Marcel ist U18-Finanzexperte und hilft Eltern dabei, die beste Geldanlage für ihre Kinder zu finden. Er vergleicht Tagesgeld- und Festgeldkonten für Minderjährige und erklärt komplexe Finanzthemen verständlich und praxisnah.