Finanzwissen
14. April 2026 · 7 Min. Lesezeit · Von Marcel Czeranski

Sparerpauschbetrag für Kinder nutzen: So sparen Sie Steuern auf Zinserträge

Warum jedes Kind einen eigenen Freibetrag hat, wie Sie den Freistellungsauftrag einrichten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag (auch Sparerfreibetrag genannt) ist ein steuerlicher Freibetrag für Kapitalerträge. Jede Person in Deutschland – unabhängig vom Alter – hat Anspruch auf diesen Freibetrag. Seit 2023 beträgt er 1.000 Euro pro Person und Jahr (bei Ehepaaren zusammenveranlagt: 2.000 Euro).

Das bedeutet: Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne bis zu 1.000 Euro pro Jahr sind steuerfrei. Erst darüber hinaus fällt die Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.

Warum der Freibetrag für Kinder so wichtig ist

Der entscheidende Punkt: Auch Minderjährige haben Anspruch auf den vollen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist jedoch, dass das Sparkonto auf den Namen des Kindes läuft – nicht auf den Namen der Eltern.

Wenn Eltern das Geld ihres Kindes auf dem eigenen Konto anlegen, werden die Zinserträge dem Sparerpauschbetrag der Eltern zugerechnet. Der Freibetrag des Kindes bleibt dann ungenutzt – ein häufiger und teurer Fehler.

Rechenbeispiel: Bei einer Anlage von 30.000 Euro auf einem U18 Tagesgeldkonto mit 2,85% Zinsen entstehen rund 855 Euro Zinserträge pro Jahr. Läuft das Konto auf den Namen des Kindes, sind diese komplett steuerfrei – dank des eigenen Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro.

So richten Sie den Freistellungsauftrag ein

Damit die Bank keine Abgeltungssteuer auf die Zinserträge Ihres Kindes abführt, müssen Sie einen Freistellungsauftrag einrichten. Das geht in der Regel direkt im Online-Banking.

Schritt 1 – Konto auf Kindesnamen: Stellen Sie sicher, dass das Sparkonto auf den Namen Ihres Kindes läuft. Beim U18-Tagesgeldkonto der Renault Bank direkt ist das automatisch der Fall – das Kind ist Kontoinhaber.

Schritt 2 – Steuer-ID des Kindes: Jedes Kind erhält nach der Geburt automatisch eine Steuer-Identifikationsnummer. Sie finden diese auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern oder können sie dort erneut anfordern.

Schritt 3 – Freistellungsauftrag erteilen: Loggen Sie sich im Online-Banking ein und erteilen Sie einen Freistellungsauftrag über den gewünschten Betrag (maximal 1.000 Euro). Als gesetzlicher Vertreter handeln Sie für Ihr minderjähriges Kind.

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Konto läuft automatisch auf den Namen des Kindes – ideal für die Nutzung des eigenen Sparerpauschbetrags.

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Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen

Hat Ihr Kind Konten bei mehreren Banken, können Sie den Freistellungsauftrag aufteilen. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 Euro nicht übersteigt. Planen Sie die Aufteilung so, dass der Freibetrag möglichst optimal ausgeschöpft wird.

Tipp: Wenn das Geld nur bei einer Bank liegt (z.B. auf dem Renault Bank U18 Tagesgeld), reicht ein einziger Freistellungsauftrag über 1.000 Euro.

NV-Bescheinigung: Für höhere Beträge

Übersteigen die Kapitalerträge Ihres Kindes 1.000 Euro pro Jahr, gibt es eine weitere Möglichkeit: die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung).

Da die meisten Kinder keine weiteren Einkünfte haben, können sie neben dem Sparerpauschbetrag auch den Grundfreibetrag von aktuell 12.084 Euro (Stand 2026) nutzen. Eine NV-Bescheinigung bestätigt dem Finanzamt, dass das Einkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag liegt und keine Einkommensteuer anfällt.

Die NV-Bescheinigung beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt und reichen sie bei der Bank ein. Sie gilt in der Regel für drei Jahre.

Wichtig: Prüfen Sie, ob hohe Kapitalerträge beim Kind Auswirkungen auf die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Kinder sind kostenlos mitversichert, solange ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.

Häufige Fehler beim Sparerpauschbetrag für Kinder

Fehler 1 – Geld auf dem eigenen Konto anlegen: Wenn Eltern das Geld des Kindes auf ihrem eigenen Konto parken, verfällt der Freibetrag des Kindes. Immer ein Konto auf den Namen des Kindes nutzen!

Fehler 2 – Keinen Freistellungsauftrag einrichten: Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank automatisch Abgeltungssteuer ab. Die Steuer kann zwar über die Steuererklärung zurückgeholt werden, aber das bedeutet unnötigen Aufwand.

Fehler 3 – Freibetrag überschritten: Wenn die Summe der Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken 1.000 Euro übersteigt, drohen Strafzuschläge. Prüfen Sie die Gesamtsumme regelmäßig.

Fehler 4 – Schenkungssteuer vergessen: Eltern können ihren Kindern bis zu 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren steuerfrei schenken. Bei größeren Beträgen oder Schenkungen von Großeltern (Freibetrag: 200.000 Euro) sollten Sie die Grenzen im Blick behalten.

Fazit: Freibetrag nutzen lohnt sich

Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr ist bares Geld wert – und jedes Kind hat einen eigenen Anspruch darauf. Voraussetzung ist lediglich ein Konto auf den Namen des Kindes und ein rechtzeitig gestellter Freistellungsauftrag.

Das U18-Tagesgeldkonto der Renault Bank direkt ist dafür ideal: Das Konto läuft automatisch auf den Namen des Kindes, die Zinsen werden monatlich gutgeschrieben und der Freistellungsauftrag lässt sich bequem im Online-Banking einrichten.

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Marcel Czeranski
Über den Autor Marcel Czeranski

Marcel ist U18-Finanzexperte und hilft Eltern dabei, die beste Geldanlage für ihre Kinder zu finden. Er vergleicht Tagesgeld- und Festgeldkonten für Minderjährige und erklärt komplexe Finanzthemen verständlich und praxisnah.