Kontoinhaber ist das Kind
Wer ein Tagesgeld auf den Namen des Kindes eröffnet, schenkt ihm das Geld. Eltern verwalten es, das Vermögen gehört aber dem Kind.
Was Eltern dürfen
Eltern dürfen das Geld nur im Interesse des Kindes verwenden, zum Beispiel für eine Klassenfahrt. Für eigene Ausgaben dürfen sie es nicht nutzen.
Was zum 18. Geburtstag passiert
Mit der Volljährigkeit verfügt Ihr Kind selbst über das Konto. Eltern haben dann keinen Zugriff mehr.
Die Alternative: Sparen auf eigenen Namen
Wer flexibel bleiben möchte, spart auf einem eigenen Konto für das Kind. Dann gehört das Geld den Eltern, der Steuerfreibetrag des Kindes lässt sich aber nicht nutzen.
Für Geldgeschenke von Großeltern an Enkel gilt ein Schenkungsteuer-Freibetrag von 200.000 € innerhalb von zehn Jahren.
Fazit
Ein Konto auf den Namen des Kindes spart Steuern und schützt das Geld für das Kind. Dafür geht es mit 18 in die Verantwortung Ihres Kindes über.
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