Der Sparer-Pauschbetrag
Jede Person, auch jedes Kind, hat einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr. Zinsen bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei.
Freistellungsauftrag stellen
Damit die Bank keine Abgeltungsteuer abzieht, stellen Sie einen Freistellungsauftrag auf den Namen Ihres Kindes, am besten direkt bei der Eröffnung. Dafür braucht die Bank die Steuer-ID des Kindes.
Auf mehrere Banken verteilen
Hat Ihr Kind Konten bei mehreren Banken, teilen Sie die 1.000 € passend auf. Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht übersteigen.
Die NV-Bescheinigung
Hat Ihr Kind kein weiteres Einkommen, stellt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt auch höhere Zinsen steuerfrei. Sie gilt für bis zu drei Jahre.
Prüfen Sie den Freistellungsauftrag einmal im Jahr, vor allem wenn Konten hinzukommen oder wegfallen.
Fazit
Mit Freistellungsauftrag und gegebenenfalls NV-Bescheinigung zahlen die meisten Kinder keine Steuern auf ihre Zinsen.
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