Konto für Enkelkinder: So sparen Großeltern richtig

Viele Großeltern möchten regelmäßig etwas für ihr Enkelkind zurücklegen. Ein Konto auf den Namen des Enkels können sie aber nicht selbst eröffnen. Diese Wege gibt es stattdessen.

Wer ein Konto für das Kind eröffnen darf

Ein Konto auf den Namen eines Kindes eröffnen die Sorgeberechtigten, in der Regel die Eltern. Großeltern brauchen deshalb immer die Eltern, wenn das Geld auf ein Konto des Enkelkindes fließen soll. Klären Sie vorab gemeinsam, wofür das Geld gedacht ist und wer den Überblick behält.

Weg 1: Tagesgeld des Enkels, Großeltern zahlen ein

Die Eltern eröffnen ein Tagesgeldkonto für das Kind, die Großeltern zahlen per Dauerauftrag ein, zum Beispiel 25 € im Monat. Das Geld gehört dann sofort dem Enkelkind, und für die Zinsen gilt sein eigener Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr. Ob die Bank Einzahlungen von fremden Konten annimmt, steht in ihren Bedingungen; sonst läuft das Geld über das Girokonto des Kindes.

Weg 2: Auf eigenen Namen für das Enkelkind sparen

Wer die Kontrolle behalten möchte, legt ein Tagesgeldkonto auf den eigenen Namen an und notiert, dass das Geld für das Enkelkind gedacht ist. Rechtlich bleibt es Vermögen der Großeltern, bis es verschenkt wird, etwa zum Führerschein oder zum 18. Geburtstag. Die Zinsen werden den Großeltern zugerechnet, und im Erbfall gehört das Guthaben zum Nachlass.

Weg 3: Vertrag zugunsten des Enkels

Bei manchen Banken und Sparkassen lässt sich ein Sparvertrag zugunsten Dritter abschließen. Das Geld geht dann zu einem vereinbarten Zeitpunkt oder im Todesfall an das Enkelkind über. Ob und in welcher Form das möglich ist, erfragen Sie bei der jeweiligen Bank. Wie Großeltern feste Zinsen für ihr Enkelkind sichern, erklärt unser Schwesterportal im Ratgeber Festgeld für Enkel.

Steuern und BAföG

Schenkungsteuer fällt bei Großeltern selten an: Jeder Großelternteil kann einem Enkelkind innerhalb von zehn Jahren in der Regel bis zu 200.000 € steuerfrei schenken. Zu bedenken ist dagegen das BAföG: Guthaben auf den Namen des Enkels zählen später zu seinem Vermögen, über 15.000 € mindern sie den Anspruch. Mehr dazu im Ratgeber Ersparnisse und BAföG.

  • Mit den Eltern absprechen, wofür das Geld gedacht ist
  • Einen Dauerauftrag mit festem Betrag einrichten
  • Einen Verwendungszweck nutzen, zum Beispiel „Sparen für Lena“
  • Größere Beträge kurz schriftlich festhalten
Gut zu wissen

Mit dem 18. Geburtstag verfügt das Enkelkind allein über Konten auf seinen Namen. Was bis dahin eingezahlt wurde, kann es frei verwenden.

Fazit

Großeltern können kein Konto auf den Namen ihres Enkels eröffnen, wohl aber regelmäßig einzahlen oder selbst für das Enkelkind sparen. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob das Geld sofort dem Kind gehören soll oder ob Sie die Kontrolle behalten möchten.

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