Womit Sie rechnen sollten
Die größten Posten im Studium sind Miete und Lebenshaltung, dazu kommen Semesterbeitrag, Lernmaterial und Versicherungen. Wie viel im Monat zusammenkommt, hängt stark vom Studienort ab: In Großstädten ist ein WG-Zimmer oft deutlich teurer als in kleineren Hochschulorten.
Eltern bleiben unterhaltspflichtig
Während einer ersten Ausbildung oder eines Erststudiums sind Eltern ihrem Kind in der Regel zum Unterhalt verpflichtet, soweit sie dazu in der Lage sind. Das Kindergeld läuft meist bis zum 25. Geburtstag weiter. Ersparnisse sind deshalb vor allem ein Polster für den Start, etwa für Kaution, Umzug und Einrichtung.
Früh beginnen, regelmäßig sparen
Wer ab der Geburt monatlich 50 € aufs Tagesgeld legt, hat bis zum 18. Geburtstag 10.800 € eingezahlt; bei 2 % Zinsen werden daraus rund 12.987 €. Für Beträge, die erst in vielen Jahren gebraucht werden, kann auch ein Kinderdepot infrage kommen, mit höheren Chancen, aber auch Schwankungen. Mehr dazu im Ratgeber Tagesgeld oder Kinderdepot.
Das BAföG im Blick behalten
Ersparnisse auf den Namen Ihres Kindes zählen beim BAföG zu seinem Vermögen. Studierende unter 30 dürfen bis 15.000 € behalten, ohne dass das BAföG gekürzt wird; was darüber liegt, mindert den Anspruch. Sparen Sie auf Ihren eigenen Namen, bleibt das BAföG davon unberührt, das Geld gehört dann aber Ihnen. Details im Ratgeber Ersparnisse und BAföG.
Das erste eigene Konto
Spätestens zum Studienstart braucht Ihr Kind ein Girokonto auf den eigenen Namen, für BAföG, Nebenjob und Miete. Viele Konten sind im Studium kostenlos; einen Vergleich bietet unser Schwesterportal Studierendenkonto.de.
Mit dem 18. Geburtstag verfügt Ihr Kind allein über Konten auf seinen Namen. Sprechen Sie rechtzeitig darüber, wofür das Ersparte gedacht ist.
Fazit
Mit einem Polster lässt sich ein Studium entspannter beginnen. Sparen Sie früh und regelmäßig, und entscheiden Sie bewusst, auf wessen Namen das Geld liegt: Wegen des BAföG kann das einen Unterschied machen.
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